Integrationskurs

bietet den Integrationskurs an?

Der Integrationskurs ist ein staatliches Grundangebot der sprachlichen und politischen Bildung für Zugewanderte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ziel des Integrationskurses ist die Förderung der Integration von neu Zugewanderten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit.

ist ein Integrationskurs?

Der Integrationskurs ist kein berufsvorbereitender Sprachkurs, sondern ein Angebot zur gesellschaftlichen Integration. Sein Ziel ist das Erwerben der deutschen Sprachkenntnisse auf der Kompetenzstufe B1 entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen. Die Integration in den deutschen Arbeitsmarkt erfordert häufig über das Niveau B1 hinausgehende Sprachkenntnisse. 

Ein allgemeiner Integrationskurs besteht aus 700 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, aufgeteilt in zwei Teilen: einem Sprachkurs zur Vermittlung ausreichender deutschen Sprachkenntnisse und einem Orientierungskurs zur Vermittlung von Wissen zur Rechtsordnung, Geschichte und Kultur in Deutschland.

Der Sprachkurs ist der erste Teil des Integrationskurses. Er umfasst 6 Module à 100 Unterrichtseinheiten (insgesamt 600) und unterteilt sich in einen Basis- und einen Aufbausprachkurs je 300 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, entsprechend den Kompetenzstufen A1, A2 und B1. Im Sprachkurs werden wichtige Themen aus dem alltäglichen Leben behandelt, zum Beispiel: Wohnen, Gesundheit, Betreuung und Erziehung von Kindern, Arbeit und Beruf, Aus- und Weiterbildung, Einkaufen, Handel und Konsum, Freizeit und soziale Kontakte, Medien und Mediennutzung. Außerdem lernen Sie, auf Deutsch Briefe und E-Mails zu schreiben, Formulare auszufüllen, zu telefonieren oder sich auf eine Arbeitsstelle zu bewerben. Der Sprachkurs schließt mit dem “Deutsch-Test für Zuwanderer” (DTZ) ab.

Im Anschluss an den Sprachkurs besuchen Sie den Orientierungskurs, dem 7. Modul des Integrationskurses à 100 Unterrichtseinheiten, wo Sie Kenntnisse über Politik, Rechtsordnung und Geschichte der Bundesrepublik Deutschland, Gesellschaft und Kultur, Formen des Zusammenlebens und Werte wie Menschenwürde, Grundsatz der Nichtdiskriminierung, Religionsfreiheit, Toleranz und Gleichberechtigung von Frauen und Männern erwerben. Der Orientierungskurs schließt mit dem Test “Leben in Deutschland” (LiD) ab.

Eine Unterrichtsstunde kostet in der Regel 2,29 Euro (Kostenbeitrag).

Ein allgemeiner Integrationskurs mit 700 Unterrichtsstunden kostet daher beispielsweise 1.603 Euro.

brauchen Sie einen Integrationskurs?

Integrationskurs kann Ihnen dabei helfen, sich schneller in Deutschland einzuleben und eigenständig im Alltag zu handeln. Gute deutsche Sprachkenntnisse steigern Ihre Chancen zur Integration in den Arbeitsmarkt und sind die Grundlage für Ihre erfolgreiche Berufs- oder Bildungskarriere in Deutschland. Die lebensweltbezogene Sprachvermittlung im Integrationskurs bildet damit eine gute Basis für die weiteren Schritte zu Ihrer beruflichen, sozialen und kulturellen Integration.

Der Integrationskurs strebt daher ausreichende Sprachkenntnisse auf dem Niveau B1 an, der ersten Stufe der selbstständigen Sprachverwendung. Das Sprachniveau B1 ist jedoch grundsätzliche Voraussetzung für die Erteilung von Niederlassungserlaubnis und Einbürgerung.

Wo können Sie einen Integrationskurs finden?

Wann sollten Sie mit einem Integrationskurs beginnen?

Sobald Sie Ihre Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, können Sie online die Zulassung zu einem Integrationskurs beim BAMF beantragen. Wenn Sie daraufhin den Berechtigungsschein erhalten haben, können Sie sich schnellstmöglich bei dem Ihnen benannten Integrationskursträger oder, falls dies nicht der Fall ist, bei einem Integrationskursträger Ihrer Wahl anmelden.

Der Berechtigungsschein ist ein Jahr lang gültig. Bis zu dem im Berechtigungsschein genannten Datum haben Sie Zeit, sich bei einem Integrationskursträger Ihrer Wahl anzumelden.

Wie können Sie an einem Integrationskurs teilnehmen?

Die Teilnahme ist jedem neuen Zuwanderer mit einem auf Dauer angelegten Aufenthaltsstatus möglich, der nur wenig oder gar kein Deutsch kann und von der zuständigen Ausländerbehörde oder dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) ein Berechtigungsschein zur Teilnahme am Integrationskurs erhalten hat – sowie jedem, der Deutsch lernen möchte, sofern freie Kurskapazitäten zur Verfügung stehen.

Um an einem Integrationskurs teilzunehmen, können Sie online eine Zulassung beantragen. Anhand der Testergebnisse von dem durchgeführten Einstufungstest werden Sie einem bestimmten Kursmodul zugeordnet und gegebenenfalls einem speziellen Integrationskurs zugewiesen.

Der Integrationskursträger muss Ihnen das voraussichtliche Beginndatum mitteilen. Der Kurs sollte jedenfalls innerhalb von sechs Wochen nach Ihrer Anmeldung beginnen. Kommt in dieser Zeit kein Kurs zustande, muss der Integrationskursträger Sie entsprechend informieren.

Bitte beachten Sie, dass Ihre Teilnahmeberechtigung erlischt, wenn Sie aus von Ihnen zu vertretenden Gründen nicht spätestens ein Jahr nach Ihrer Anmeldung mit dem Integrationskurs beginnen oder den begonnen Integrationskurs länger als ein Jahr unterbrechen.

Falls Sie für den Besuch eines Integrationskurses eine Kinderbetreuung benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Integrationskursträger. Dieser sollte Sie über bestehende Betreuungsmöglichkeiten informieren.

Damit Sie das Ziel des Integrationskurses erreichen, sollten Sie den Unterricht regelmäßig bis zum Kursende besuchen und am Abschlusstest teilnehmen. Ihr Integrationskursträger bestätigt Ihnen die ordnungsgemäße Teilnahme schriftlich, wenn Sie dies wünschen.

Wenn Sie das Kursziel besonders schnell erreichen möchten und können, ist ein Intensivkurs – 400 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 30 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs auszuwählen.

Der Abschluss des Sprachkurses wird durch Teilnahme an der Sprachprüfung „Deutsch-Test für Zuwanderer“ nachgewiesen. Der Test ist erfolgreich bestanden, wenn die Prüfung auf dem Niveau B1 abgeschlossen wurde.

Der Orientierungskurs wird durch den Test „Leben in Deutschland“ abgeschlossen. Bei erfolgreichem Ergebnis in beiden Abschlusstests erhalten Teilnehmende das „Zertifikat Integrationskurs“. Die Teilnahme am Abschlusstest ist kostenlos.

Ein Anspruch auf Teilnahme am Integrationskurs besteht nicht, wenn Sie erkennbar geringen Integrationsbedarf haben oder bereits ausreichend Deutsch sprechen (an einem Orientierungskurs dürfen Sie dann trotzdem teilnehmen). Wenn Ihre Kinder an einer deutschen Schule angemeldet worden sind, erhalten sie kein Berechtigungsschein zur Teilnahme am Integrationskurs.

Bitte beachten Sie, dass Sie während der Zeit des Besuchs eines Integrationskurses nicht gesetzlich unfallversichert sind.

Neben dem allgemeinen Integrationskurs gibt es spezielle Integrationskurse, die für Sie in Frage kommen können:

  • Elternintegrationskurse
  • Jugendintegrationskurse
  • Frauenintegrationskurse
  • Zweitschriftlerner-Kurse
  • Alphabetisierungskurse
  • Integrationskurse für Menschen mit einem besonderen sprachpädagogischen Förderbedarf
  • Integrationskurse für Menschen mit Behinderung

Integrationskurse für die genannten speziellen Zielgruppen umfassen bis zu 900 Unterrichtsstunden im Sprachkurs und 100 Unterrichtsstunden im Orientierungskurs. Wenn Teilnehmende das Kursziel nicht erreicht haben, aber ordnungsgemäß am Integrationskurs teilgenommen haben, können sie unter bestimmten Voraussetzungen einmalig bis zu 300 Unterrichtseinheiten des

Sprachkurses wiederholen. Für die Teilnahme an den Wiederholungsstunden ist ein Antrag erforderlich.

Auf der BAMF-Website finden Sie mehr Informationen dazu: https://www.bamf.de/SharedDocs/Dossiers/DE/Integration/integrationskurse-im-fokus.html

Hilfreiche Links, die wir gern für Sie aufgelistet haben:

Hier können Sie die Zulassung zu einem Integrationskurs online beantragen: https://verwaltung.bund.de/leistungsverzeichnis/DE/leistung/99011002007000/herausgeber/LeiKa-574959/region/00

Hier finden Sie ausführliche Informationen zu den Integrationskursen: https://www.bamf.de/DE/Themen/Integration/ZugewanderteTeilnehmende/Integrationskurse/integrationskurse-node.html

Hier können Sie nach einem Integrationskurs suchen: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Integrationskurse/

Hier finden Sie alle vom BAMF zugelassenen Anbieter der Integrationskurse: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Integration/Integrationskurse/Kurstraeger/ListeKurstraeger/liste-der-zugelassenen-kurstraeger-xls.html

Hier finden Sie Kursträger und Kursorte in Ihrer Nähe gleich wie Ihre zuständige Regionalstelle des BAMF: https://bamf-navi.bamf.de/de/

Wenn Sie in München wohnen, finden Sie einen Integrationskurs hier: https://stadt.muenchen.de/service/info/hauptabteilung-ii-buergerangelegenheiten/1080801/

Hier finden Sie alle erforderlichen Formulare: https://www.bamf.de/formulare

  • Antrag auf Zulassung zur Teilnahme am Integrationskurs
  • Antrag auf Zulassung zur Wiederholung von maximal 300 Unterrichtsstunden des Sprachkurses
  • Antrag auf Befreiung vom Kostenbeitrag zum Integrationskurs
  • Antrag auf Gewährung von Fahrtkostenzuschuss inkl. Gewährung einer höheren Tagespauschale
  • Antrag auf Rückerstattung des Kostenbeitrags (50 %)