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Unsere Themen im Überblick finden Sie hier:

Deutsch lernen

In Deutschland sind zwei Ministerien für Integrationsmaßnahmen zuständig. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist für die allgemeine Sprachförderung bis zum Niveau B1 zuständig. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) fördert den berufsbezogenen Spracherwerb.

Visaverfahren D-Visum

Für längerfristige Aufenthalte (über drei Monate), die Sie zu einer Erwerbstätigkeit in Deutschland berechtigen, sind Sie visumspflichtig. Dies bedeutet, dass Sie vor Ihrer Einreise nach Deutschland ein nationales Visum („D- Visum“) bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Generalkonsulat) in Ihrem Heimatland beantragen müssen. Ihr Visumantrag ist erst dann zu stellen, wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen und vollständige Unterlagen vorliegen können.

Einreise nach Deutschland

Fachkräfte aus Drittstaaten brauchen vor der Einreise nach Deutschland ein nationales Visum mit festgelegter Gültigkeit, was bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland zu beantragen ist. Fachkräfte können nur eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. In den meisten Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit deshalb erforderlich. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung holt diese in der Regel ein.

Wohnen

Die Wohnungssuche in Deutschland ergibt sich als eine herausfordernde Angelegenheit. Der Wohnungsmarkt ist zwar groß, aber es gibt auch sehr viele Mietinteressenten und die Unterlagen, die Vermieter von Bewerbern erwarten, werden immer länger. In beliebten großen Städten wie München, Stuttgart, Berlin oder Hamburg ist der Wohnungsmarkt besonders hart umkämpft. Und wenn Sie zum ersten Mal eine Mietwohnung suchen, wäre es sinnvoll, wenn Sie sich zunächst gut informieren lassen bzw. mit gesetzlichen Regelungen und Begriffen in deutscher Sprache vertraut machen. 

Aufenthaltstitel

Für Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz für Drittsaatangehörige, die sich bereits in Deutschland aufhalten, sind die Ausländerbehörden zuständig. Ausländerbehörden sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts. Auf ihre Entscheidungen kann das Auswärtige Amt keinen Einfluss nehmen. Sie unterstehen vielmehr der Fachaufsicht der Innenministerien und -senatoren der Länder.

Integrationskurs

Der Integrationskurs ist ein staatliches Grundangebot der sprachlichen und politischen Bildung für Zugewanderte des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Ziel des Integrationskurses ist die Förderung der Integration von neu Zugewanderten im Sinne gesellschaftlicher Teilhabe und Chancengleichheit.

Kinderbetreuung

Alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr haben in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Bildung, Erziehung und Betreuung in einer Kita oder in der Kindertagespflege.

Welche Werte halten uns zusammen

Die Qualität unseres Zusammenlebens hängt davon ab, ob wir gegenseitigen Respekt, Anerkennung, Wertschätzung
geben und erleben können gleich wie, ob wir bereit sind, gemeinsame Verantwortung für unsere Gesellschaft zu tragen. Das Grundgesetz für Bundesrepublik Deutschland bildet einen gewissen Wertekonsens ab, selbst wenn der Begriff ‚Wert‘ konkret nicht verwendet, sondern Normen festschreibt. Normen sind aus Werten abgeleitete Handlungsanweisungen. Die Werte, die hinter den Normen des Grundgesetzes stehen, sind von fundamentaler Bedeutung für Ihr eigenes Leben in Deutschland, für das gesellschaftliche Zusammenleben, für Legitimität der staatlichen Ordnung. Die Werte sind „Software des Geistes“ oder die Grundlage, die unsere Handlungen beeinflussen. Unsere Werthaltungen bedingen unsere Einstellungen. Unsere Einstellungen führen zur entsprechenden Handlung.

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