Einreise nach Deutschland zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung
Fachkräfte aus Drittstaaten brauchen vor der Einreise nach Deutschland ein nationales Visum mit festgelegter Gültigkeit, was bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung in ihrem Heimatland zu beantragen ist. Fachkräfte können nur eine qualifizierte Beschäftigung aufnehmen. In den meisten Fällen ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit deshalb erforderlich. Die zuständige deutsche Auslandsvertretung holt diese in der Regel ein.
Was versteht man unter Fachkraft:
Man unterscheidet zwischen zwei Typen von Fachkräften:
- Fachkräfte mit akademischer Ausbildung (muss in Deutschland anerkannt werden)
- Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung (von mindestens zwei Jahren)
Fachkräfte: Beispiele
- Fachkräfte Energietechnik
- Fachkräfte Klempnerei, Sanitär-, Heizungs-, Klimatechnik
- Fachkräfte Mechatronik und Automatisierungstechnik
- Fachkräfte E-Commerce-Manager
- Fachkräfte Recruiting
- Fachkräfte Einkauf
- Fachkräfte Vertrieb
- Experten IT-Systemanalyse, IT-Vertrieb
- Experten Softwareentwicklung
- Fachkräfte Verkehrsinfrastruktur
- Fachkräfte Fahrzeugführung im Eisenbahnverkehr
- Fachkräfte Arzt- und Praxishilfe
- Fachkräfte Gesundheits-, Krankenpflege, Rettungsdienst, Geburtshilfe
- Fachkräfte Altenpflege
- Fachkräfte Medizin-, Orthopädie- und Rehatechnik
- Ingenieure Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt-, Schiffbautechnik
- Spezialisten Mechatronik und Automatisierungstechnik
- Fachkräfte Consulting
- Fachkräfte Controlling
- Fachkräfte Büromanagement
- Fachkräfte Buchhaltung
- Fachkräfte Verwaltung
Eine Übersicht der zweijährigen Ausbildungsberufe in Deutschland finden Sie hier:
https://planet-beruf.de/schuelerinnen/berufe-finden/uebersicht-der-zweijaehrigen-ausbildungsberufe
Berufe, in denen Engpässe an Fachkräften bestehen, werden als Engpassberufe bezeichnen. Von einem Engpassberuf ist die Rede, wenn auf eine offene Stelle höchstens drei statistisch erfasste Arbeitslose kommen. Folgende Berufsgruppen gelten als Engpassberufe in Deutschland:
- Führungskräfte in der Produktion bei der Herstellung von Waren, im Bergbau und im Bau sowie in der Logistik
- Führungskräfte in der Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie
- Führungskräfte in der Erbringung von speziellen Dienstleistungen, wie zum Beispiel in der Kinderbetreuung, im Gesundheits- oder Bildungswesen
- Akademische Fachkräfte im MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaft and Technik)
- Akademische Fachkräfte in der Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
- Ärztinnen und Ärzte
- Tierärztinnen und Tierärzte
- Zahnärztinnen und Zahnärzte
- Apothekerinnen und Apotheker
- Akademische und vergleichbare Krankenpflege- und Geburtshilfefachkräfte
- Lehr- und Erziehungskräfte im schulischen und außerschulischen Bereich
Ausbildung
Das deutsche duale Berufsbildungssystem ist weltweit beispielhaft. Die Möglichkeit zum Absolvieren einer Ausbildung in Deutschland steht grundsätzlich offen. Dazu sind zunächst ein Ausbildungsplatz und danach die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich. Diese wird in dem Visumverfahren eingeholt. Auch die Einreise zu schulischen Ausbildungen ist möglich.
Praktikum
Grundsätzlich gilt ein Praktikum als Erwerbstätigkeit. Folgende Praktika gelten jedoch nicht als Erwerbstätigkeit sofern ihre Dauer 90 Tagen in einem Zeitraum von 12 Monaten nicht überscheitet:
- Praktika, die die Bundesagentur für Arbeit als Ferienbeschäftigung vermittelten
- Praktika, die während eines Aufenthaltes zum Zweck der schulischen Ausbildung oder des Studiums, das vorgeschriebener Bestandteil der Ausbildung ist oder zur Erreichung des Ausbildungszieles nachweislich erforderlich ist, absolviert werden
- Praktika im Rahmen eines internationalen Austauschprogramms von Verbänden, öffentlich-rechtlichen Einrichtungen oder studentischen Organisationen an Studierende oder Absolventen ausländischer Hochschulen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit
- Fachpraktika während eines Studiums an einer ausländischen Hochschule, das nach dem vierten Semester studienfachbezogen im Einvernehmen mit der Bundesagentur für Arbeit ausgeübt werden
Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ) und Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
- Altersgrenze: mindestens 16 und höchstens 26 Jahre alt
- Mögliche Bereiche: Gemeinwohl und Soziales (FSJ) sowie Natur- und Umweltschutz oder Umweltbildung (FÖJ)
- Dauer des freiwilligen Dienstes: mindestens 6 Monate, in der Regel 1 Jahr lang und längstens 18 Monate (in besonderen Ausnahmefällen bis zu 24 Monate)
- Für diesen Vollzeitdienst muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein.
Bundesfreiwilligendienst (BFD)
- Ein Angebot für Personen jeden Alters, sich außerhalb von Beruf und Schule für das Allgemeinwohl zu engagieren.
- Mögliche Bereiche: Sozialer, ökologischer und kultureller Bereich sowie im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz
- Dauer des freiwilligen Dienstes: mindestens 6, in der Regel 12, und längstens 24 Monate.
- Für diesen Vollzeitdienst muss die Vollzeitschulpflicht erfüllt sein.
Europäischer Freiwilligendienst (EFD)
- Teil des Programms Jugend in Aktion und damit des EU-Programms Erasmus+
- Altersgrenze: mindestens 17 und höchstens 30 Jahre alt
- Mögliche Bereiche: Soziales, Jugend, Umwelt und Kultur
- Dauer des freiwilligen Dienstes: bis zu 1 Jahr
- Staatsangehörigkeit eines Partnerlandes des Programms Erasmus+
Die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist nicht erforderlich.
Ein Freiwilligendienst ist auch im Anschluss an eine Au-Pair-Tätigkeit möglich.
Bei Minderjährigen unter 18 Jahren ist die Zustimmung der sorgeberechtigten Personen (Eltern) erforderlich.
Sie möchten einen Job in Deutschland suchen
Wenn Sie vor der Einreise keinen Arbeitsplatz gefunden haben, haben Sie die Möglichkeit, für bis zu sechs Monate zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen.
Mehr Informationen:
https://www.fsj.bayern.de/fsj-einsatzstellen-in-bayern/organisationen/index.php